Das Wesentliche in Kürze
Die EFK erwähnt diese Prüfung (PA 10092) im Rahmen ihrer Administrativuntersuchung im Jahr 2016:
„Der Prüfauftrag 10092 betraf unter anderem den Bereich der Hochseeschifffahrt. Der Bereich wurde als „zweckdienlich und professionell verwaltet“ beurteilt. Aus heutiger Sicht stützt sich diese Aussage auf eine zu wenig tiefgehende Prüfung, die vor allem das wirtschaftliche Umfeld der Hochseeschifffahrt nicht berücksichtigte.“
Wie in der „Botschaft über den Nachtragskredit für die Honorierung von Bürgschaften an Hochseeschiffen“ vom 16. Mai 2017 zu lesen ist, hat die administrative Untersuchung „mögliche Ungereimtheiten” gezeigt, die im Sommer 2016 zu einer Strafanzeige geführt haben. Diese Ungereimtheiten wurden erst nach dem damaligen Revisionszeitpunkt sichtbar.
Weiter ist in der Botschaft zu lesen:
„Die EFK stellt in ihrem Bericht betreffend die Abwicklung der Geschäfte im BWL fest, dass:
- nur eine informelle Regelung aller Abläufe bestand (bis 2013),
- alle wesentlichen Funktionen bei einer Person konzentriert waren (bis 2012),
- ein schwaches Internes Kontrollsystem ohne risikoadäquate Begleitung und Kontrolle der Reedereien bestand,
- entscheidungsrelevante Sachverhalte lückenhaft archiviert wurden,
- eine wenig kritische, systematische Prüfung der Gesuche neuer Bürgschaften und Revalutierungen sowie Stundungen von Amortisationen und
- eine zu offensive Vergabepraxis von Bürgschaften stattfand.“
Übrigens, aus Unabhängigkeitsgründen waren die Personen, die im Jahr 2010 geprüft haben, in keiner Weise in die Administrativuntersuchung involviert.