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Die Eidgenössische Finanzkontrolle richtet ihre Prüftätigkeiten neu aus und unterstützt die Bundesverwaltung

24 / 03 / 2020

Medienmitteilung

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat einen Grossteil ihrer Vor-Ort-Prüfungen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz ausgesetzt und ihre Publikationstätigkeit unterbrochen. Sie nimmt eine Neuausrichtung ihres Prüfansatzes vor, indem sie dezentrale Teams einsetzt, die sich mit der Überwachung der vom Bundesrat getroffenen Massnahmen befassen.

Vergangene Woche hat die EFK die Massnahmen des Bundesrates verfolgt, die dieser zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesundheitskrise angeordnet hat, mit welcher sich die Schweiz aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) konfrontiert sieht. Die Massnahmen betreffen insbesondere Liquiditätshilfen für Unternehmen, die Arbeitslosenversicherung, die Entschädigungen bei Erwerbsausfällen, die Unterstützung im Kultur- und Sportbereich.

Die Direktion der EFK hat entschieden, ausnahmsweise ihren Prüfansatz zu ändern. Fallweise sollen die Ex-post-Prüfungen der von der Bundesverwaltung ausgearbeiteten Entschädigungsprogramme durch eine rasche Überprüfung von Stichproben ersetzt werden, bevor Verpflichtungen eingegangen werden. Das Finanzkontrollgesetz sieht diese Möglichkeit bereits explizit vor. Die EFK hat ihre Praxisänderung an die Bundeskanzlei, die Eidgenössischen Departemente und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte mitgeteilt.

Lehrstück Swissair

Die EFK stützt sich auf die 2001 bei Rettung der Swissair gemachten Erfahrungen. Damals traf ein Prüfteam der EFK vier Tage nach der Gewährung des Darlehens von einer Milliarde Franken an die Luftfahrtgesellschaft in Kloten (ZH) ein, wo es sechs Monate lang vor Ort die korrekte Verwendung der öffentlichen Gelder überwachte. Die Anwesenheit der Prüferinnen und Prüfer ermöglichte eine effiziente Arbeitsweise ohne Beeinträchtigung des Entschädigungsprozesses.

Nach Ansicht der EFK wird diese ausserordentliche Massnahme die Qualität der Arbeit der Bundesverwaltung stärken und dem Parlament Gewähr dafür bieten, dass die bereitgestellten Mittel den angestrebten Zweck erfüllen. Dieser Ansatz soll ausserdem dazu beitragen, das Risiko nachträglicher Korrekturen zu begrenzen, und allen betroffenen Akteuren die grösstmögliche Sicherheit bieten.

Die EFK unterstützt die Bundesverwaltung

Seit letzter Woche hat die EFK auch einen Grossteil ihrer Vor-Ort-Prüfungen ausgesetzt und ihre Publikationstätigkeit unterbrochen. Diese beiden Entscheide tragen direkt zur Entlastung der Bundesverwaltung bei. Zudem verstärken zwei Mitarbeitende der EFK den Krisenstab des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements des Innern.

Wie die übrige Bundesverwaltung fördert die EFK Arbeitsformen, die es ihrem Personal erlauben, die Abstandsregeln und Einschränkungen bezüglich der Dienstreisen einzuhalten. Die EFK befolgt damit gewissenhaft die Empfehlungen des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit.