Registrierung Melderegister
Führen Sie oder Ihre Organisation eine Kampagne, die der Offenlegungs- pflicht untersteht? Um Zugang zum elektronischen Register zu erhalten, müssen sich politische Akteurinnen und Akteure vorgängig registrieren. Hier starten Sie den Registrierungsprozess.
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Offenlegungspflichtig und damit politische Akteurinnen bzw. Akteure im Sinne der Vorschriften über die Transparenz in der Politikfinanzierung sind:
- Kampagnenführende als natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, inkl. gemeinsam Kampagnenführende bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen (Art. 76c BPR)
- Politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung (Art. 76b BPR)
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Wie geht es weiter?
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Das Antragsformular wird aus Sicherheitsgründen in den nächsten Tagen auf dem Postweg verschickt. Für die Ersteinrichtung des Logins und die Bedienung des elektronischen Melderegisters stellt die EFK ein Q&A und ein Handbuch zur Verfügung.