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Umsetzung wesentlicher Empfehlungen zum elektronischen Patientendossier und aktueller Stand

Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesamt für Gesundheit

Das Wesentliche in Kürze

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Nachprüfung der Umsetzung von Empfehlungen durchgeführt. Diese stammen aus der Prüfung über die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) von 2019. Die Empfehlungen fokussierten mehrheitlich auf Verbesserungen im Hinblick auf die per April 2020 geplante Einführung. Seither sind zusätzliche Probleme aufgetreten und bekannte haben sich verschärft. Die Ursache liegt vor allem in den vor rund zehn Jahren gesetzlich festgelegten Grundprinzipien wie einer dezentralen privatwirtschaftlichen Organisation des EPD. Aufgrund dieser Entwicklung decken die Empfehlungen von 2019 bei Weitem nicht den heutigen Handlungsbedarf für eine erfolgreiche Einführung und Weiterentwicklung des EPD ab.