Das Wesentliche in Kürze
Seit 2021 ist die Schweiz nicht mehr an das Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation assoziiert. Es handelt sich dabei um das umfangreichste Programm zur gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Innovationsförderung der EU. Mit dem Ende der Assoziierung ist die Teilnahme der Schweiz an rund einem Drittel aller Programmteile ausgeschlossen. Bei rund zwei Dritteln ist eine Schweizer Beteiligung weiterhin möglich, diese muss jedoch direkt vom Bund finanziert werden. Die Übergangsmass- nahmen sollen die nicht zugänglichen Programmteile in nationalen Ausschreibungen abbilden und die entstandenen Lücken in der Forschungsförderung für die Schweiz schliessen.