Das Wesentliche in Kürze
Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen der 1. Säule. Sie übt die Tätigkeiten aus, die vom Sozialversicherungssystem der 1. Säule und der Erwerbsersatzordnung (EO) zentral erbracht werden müssen. Die ZAS bearbeitet die Dossiers der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland. Sie führt die Ausgleichskasse des Personals der Bundesverwaltung und der bundesnahen Institutionen. Die Aufgaben der ZAS sind in vier Leistungsgruppen gegliedert.