Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat ihre Revision der Bundesrechnung für das Jahr 2017 abgeschlossen. Ihr Bericht wurde den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt.
Die EFK empfiehlt den eidgenössischen Räten, die Bundesrechnung 2017 zu genehmigen. Das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes äussert jedoch zwei Einschränkungen.
Die erste Einschränkung der EFK betrifft die Legalität der Rückstellung von 2 Milliarden Franken zulasten der Finanzierungsrechnung 2017 des Bundes. Nach Artikel 7 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 weist die Finanzierungsrechnung das Finanzierungsergebnis anhand der laufenden Ausgaben und Einnahmen aus. Da die Finanzierungsrechnung nach dem « Cash-Prinzip » erstellt wird, darf sie demnach keine Rückstellung enthalten.
Die zweite Einschränkung der EFK ist auf bedeutende Fehlbuchungen zurückzuführen, welche dem Bund jedoch keinen finanziellen Verlust beschert haben. Tatsächlich handelt es sich um reine Buchungsfehler, die die Qualität der Rechnungslegung der Bundesverwaltung nicht infrage stellen. Allerdings wird die Bundesverwaltung die Abschlussarbeiten stärker kontrollieren müssen.
Die EFK hatte bereits in der Vergangenheit aufgrund von Lücken im Internen Kontrollsystem eine Einschränkung zur Bundesrechnung 2014 geäussert. Dank der grossen Anstrengungen, die seither von der Eidgenössische Finanzverwaltung und den Bundesämtern unternommen wurden, konnte diese Einschränkung aufgehoben werden.