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Prioritäten der Eidgenössischen Finanzkontrolle für 2018

17 / 01 / 2018

Medienmitteilung

Der Bundesrat hat das Jahresprogramm 2018 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kenntnis genommen, das sie unabhängig festlegt. Gemäss der strategischen Ausrichtung des neuen Programms sollen komplexe Gegenstände vor Ort geprüft werden. Es erfasst auch grosse Finanz- und Reputationsrisiken für den Bund sowie für die Steuerzahlenden unseres Landes.

2018 werden die rund hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK über 160 Prüfaufträge durchführen. Das Spektrum reicht von Buchprüfungen über Audits der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen bis hin zu Evaluationen. Diese Arbeiten werden in die Publikation von ca. 60 Prüfberichten münden. Die Bemühungen um mehr Transparenz stellen seit 2014 eine Priorität der EFK dar.

Die Anzahl der Prüfungen durch die EFK nahm in den letzten zehn Jahren tendenziell ab. Tatsächlich werden die untersuchten Themen im Vergleich zu früher immer komplizierter und tangieren zahlreiche Akteure. Darin spiegelt sich die wachsende Komplexität der Tätigkeiten des Bundes wider sowie eine von der EFK-Direktion gewünschte strategische Ausrichtung. Diese Ausrichtung ermöglicht es den Teams der EFK, die hohen Finanz- und Reputationsrisiken für den Bund und die Steuerzahlenden zielgerichteter im Auge zu behalten.

So werden sich diese Teams 2018 vor Ort ein Bild der IKT-Schlüsselprojekte des Bundes machen, die Medikamentenbeschaffung in mehreren Bundesämtern unter die Lupe nehmen oder die Rückerstattungsstrategie von Vermögenswerten von Potentaten evaluieren. Ausserhalb der Bundesverwaltung sind bei der SBB, der Post, dem Rüstungsunternehmen RUAG und der Swisscom verschiedene Arten von Prüfungen vorgesehen.

Auf dem Prüfprogramm stehen ausserdem schwierige Themen wie die Effizienz der Massnahmen zur Reduktion der Mikroverunreinigungen im Abwasser oder das Anreizsystem im Bereich der chirurgischen Eingriffe. Prüfungen von Bauvorhaben sowie von Beschaffungsprozessen und Betriebsabläufen werden die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFK abrunden.

Die Bundesversammlung hat das in die Arbeit der EFK gesetzte Vertrauen im Dezember 2017 bestätigt und für die EFK Mittel in gleicher Höhe bewilligt. Diese ermöglichen es der EFK, ihre Aufgaben als oberstes Finanzaufsichtsorgan zu erfüllen. Für 2018 beläuft sich ihr Budget auf 27,6 Millionen Franken.