Das Wesentliche in Kürze
Die Schweiz ist Mitgliedstaat des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES). Das Ziel des Übereinkommens ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit ungefähr 40 000 gefährdeten Pflanzen- und Tierarten nicht den Erhalt der Biodiversität beeinträchtigt. Das CITES-Übereinkommen sieht vor, dass jedes Land über eine Vollzugsbehörde sowie über eine wissenschaftliche Behörde verfügt, die dafür zuständig sind, Kontrollen hinsichtlich der Rechtmässigkeit des Handels durchzuführen.