Beizug Dritter in der Umsetzung der COVID-19-Massnahmen

Staatssekretariat für Wirtschaft

Das Wesentliche in Kürze

Zur Eindämmung der volkswirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie hat der Bund verschiedene Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Unter anderem handelt es sich dabei um Solidarbürgschaften für Überbrückungskredite, Härtefallmassnahmen (vorwiegend A-Fonds-perdu-Beiträge) sowie die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE). In allen drei Fällen werden für die Überwachung und den Vollzug auch Dritte einbezogen. Der Bund stellte hierzu bis Ende 2021 Mittel im Umfang von rund 40 Millionen Franken zur Verfügung. Im Rahmen der Prüfung hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) abgeklärt, ob der Beizug Dritter eine wirksame Missbrauchsbekämpfung unterstützt und gerechtfertigt ist.