Das Wesentliche in Kürze
2022 wird das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs (NFA) 5305 Millionen Franken erreichen, was einer Zunahme von 1,7 % gegenüber 2021 entspricht (5215 Millionen). Die Zunahme ist eine Folge der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Teilrevision des Gesetzes. Sie bringt Änderungen bei der Berechnung der Mindestausstattung für die ressourcenschwachen Kantone sowie bei der Verteilung der Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone mit sich. Zudem werden temporäre Abfederungsmassnahmen im Wert von rund 200 Millionen Franken im Jahr 2022 zugunsten der ressourcenschwachen Kantone ausbezahlt.