Das Wesentliche in Kürze
Gemäss der 2003 eingeführten Schuldenbremse dürfen in der Finanzierungsrechnung des Bundes konjunkturbereinigt nicht mehr Ausgaben budgetiert werden, als Einnahmen erwartet werden. Zeichnen sich in der mehrjährigen Finanzplanung höhere strukturelle Defizite ab, die im jährlichen Voranschlag nicht bereinigt werden können, entscheidet der Bundesrat, ob er ein Paket von Entlastungsmassnahmen schnüren will. Falls ja, beauftragt er die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), ein Sparprogramm in Form einer separaten Botschaft ausserhalb des ordentlichen Budgetierungsprozesses auszuarbeiten.