Das Wesentliche in Kürze
Mit der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 wurde die Einführung des beschleunigten Asylverfahrens beschlossen. Kernelement bildet die Schaffung von Bundesasylzentren, in denen die beteiligten Stellen zusammengeführt werden. Zudem erfährt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen/Gemeinden wesentliche Veränderungen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat zur Umsetzung ein Projekt in die Wege geleitet, das die Neustrukturierung des gesamten Staatssekretariats umfasst. Der Zieltermin für die Einführung ist der 1. März 2019.