Entgegennahme
Drei Gruppen sind zu unterscheiden:
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer eidgenössischen Abstimmung über 50 000 Franken betragen.
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer Nationalratswahl über 50 000 Franken betragen.
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer erfolgreichen Ständeratswahl über 50 000 Franken betragen. Nur Kampagnen von gewählten Ständerätinnen oder Ständeräten sind offenlegungspflichtig.
Politische Parteien und parteilose Mitglieder, die in der Bundesversammlung vertreten sind. Parteisektionen auf Kantons- und Gemeindeebene sind grundsätzlich nicht betroffen.
Hier finden Sie, was wann gemeldet werden muss.
Um Zugang zum elektronischen Melderegister zu erhalten, muss sich die politische Akteurin oder der politische Akteur vorgängig anmelden: Antrag zur Anmeldung.
Das Registrierungsformular wird den politischen Akteurinnen und Akteure nach Prüfung des Antrags aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg zugestellt. Erst danach ist ein elektronischer Zugriff auf das Register möglich. Die politischen Akteurinnen und Akteure können für ihre Kampagnen Drittpersonen als Benutzerinnen bzw. Benutzer mit dem Zugriff auf das elektronische Melderegister bevollmächtigen (Registrierungsformular).
Die Benutzerinnen und Benutzer werden via E-Mail über den Zugriff auf das elektronische Melderegister informiert. Für die Bedienung des elektronischen Melderegisters steht ein entsprechendes Handbuch zur Verfügung.
Die EFK nimmt auf ihrer Whistleblowing-Plattform Hinweise zu Verstössen der Transparenzvorschriften bei der Politikfinanzierung entgegen. Für die Meldung genügt ein begründeter Verdacht.
Publikation
Die budgetierten Einnahmen und zu diesem Zeitpunkt gewährten oder versprochenen Zuwendungen über 15 000 Franken (gilt nur für Nationalratswahlen und Abstimmungen, nicht für Ständeratswahlen); die Schlussabrechnung der Einnahmen (unterteilt nach monetären/nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die monetären Eigenmittel); namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nichtmonetär).
Dieselben Informationen wie bei Kampagnen für Nationalratswahlen und zusätzlich sämtliche anonyme Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland.
Die Schlussabrechnung der Einnahmen unterteilt nach monetären resp. nichtmonetären Zuwendungen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen aus Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie die Einnahmen durch Mitgliederbeiträge und die Einnahmen durch Mandatsbeiträge auf Bundesebene (einzeln ausgewiesen). Bei parteilosen Mitgliedern der Bundesversammlung veröffentlicht die EFK alle monetären und nichtmonetären Zuwendungen über 15 000 Franken.
Sämtliche offenlegungspflichtigen Daten können im elektronischen Melderegister eingesehen werden.
Kontrolle
Grundsätzlich nimmt die EFK zwei Arten von Kontrollen vor: formelle Kontrollen und materielle Kontrollen.
Bei den formellen Kontrollen prüft die EFK, ob die Meldungen vollständig sind und fristgerecht eingereicht wurden.
Bei den materiellen Kontrollen wird geprüft, ob Angaben und Dokumente inhaltlich korrekt bzw. die angegebenen Einnahmequellen, Zuwendungen und Beträge richtig und vollständig sind. Materielle Kontrollen erfolgen anhand von Stichproben und können auch vor Ort stattfinden.
Bei offenlegungspflichtigen Kampagnen erfolgt die Kontrolle innert 15 Tagen nach Einreichung der Angaben. In aufwendigen Fällen kann die Kontrolle auch nach der 15-Tage-Frist erfolgen.
Die EFK hat keine Untersuchungskompetenz und erlässt keine Verfügungen. Stellt die EFK fest, dass gewisse Angaben oder Dokumente nicht fristgerecht, unvollständig, nicht richtig oder inhaltlich falsch eingereicht worden sind, setzt sie eine Frist zur Nachmeldung. Werden innert der Nachfrist die erforderlichen Angaben und Dokumente nicht oder mit inhaltlichen Mängeln gemeldet, ist die EFK verpflichtet, allfällige Straftaten bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
Die EFK veröffentlicht eine Liste der materiell geprüften politischen Akteurinnen und Akteure unter Aktuelles und Termine.