Das Wesentliche in Kürze
Mit der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat der Bund per 1. Januar 2008 die alleinige Verantwortung für den Bau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes übernommen.