Verwaltung der beschlagnahmten Güter

Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht, Bundesamt für Justiz, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung (heute Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)

Das Wesentliche in Kürze

Die Bundesbehörden beschlagnahmen Güter als Beweismittel, zur Sicherstellung von Strafverfahrenskosten und Geldstrafen zur Rückgabe an die Geschädigten oder zur Einziehung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte bei ausgewählten Organisationen des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht, Bundesamt für Justiz, Eidgenössische Steuer- und Zollverwaltung) eine Querschnittsprüfung der Verwaltung der beschlagnahmten Güter durch. Die EFK fokussierte sich auf die praktischen Aspekte der Verwaltung der beschlagnahmten Güter. Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen waren nicht Teil der Prüfung. Per Ende 2016 sind diese Einheiten für Güter im Umfang von rund 8,2 Milliarden Franken verantwortlich. In den letzten Jahren nahm bei den geprüften Einheiten teilweise die Anzahl der Fälle im Zusammenhang mit internationaler Korruption und mit Potentatengeldern zu.