Das Wesentliche in Kürze
Die Länder in der Europäischen Union (EU) wenden seit dem 1. Mai 2010 die neuen Gemeinschaftsverordnungen zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit an. Die EU-Verordnungen sehen den elektronischen Datenaustausch im Bereich der Sozialversicherungen (SV) vor. Gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen wirkt die Schweiz bei diesem Datenaustausch mit und setzt die Vorgaben mit dem Programm SNAP-EESSI um.