Mögliche Prüfthemen «Missbrauchsbekämpfung» beim Leistungsbezug in den Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Zwischen 2007 und 2012 stiegen die Ausgaben der Sozialversicherungen von 119 auf 142 Milliarden Franken. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kommt zum Schluss, dass ordnungsgemässe und wirksame Vollzugsprozesse das Missbrauchsrisiko beim Leistungsbezug bedeutend eingrenzen. Zentrale Voraussetzungen dafür sind genügend personelle Ressourcen, Zugang zu den notwendigen Informationen und ein entsprechender Austausch zwischen den Sozialversicherungen. Die EFK wird sich bei Prüfungen im Sozialversicherungsbereich auch künftig auf deren Vollzugsstellen bzw. Prozesse konzentrieren.