Start / Berichte / Gesundheit / efk-11308

Aufsichtstätigkeit im Bereich der Invalidenversicherung

Bundesamt für Sozialversicherungen

Das Wesentliche in Kürze

Im Rahmen einer Finanzaufsichtsprüfung hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Geschäftsfeld Invalidenversicherung (GF IV) festgestellt, dass die Aufsichtstätigkeit gegenüber den kantonalen IV-Stellen mit geeigneten aufbau- und ablauforganisatorischen Massnahmen wahrgenommen wird.