Das Wesentliche in Kürze
In der Schweiz werden jährlich über 700 000 Tiere für Tierversuche eingesetzt. Das Tierschutzgesetz setzt den Tierversuchen Grenzen: Belastende Tierversuche sind auf das unterlässliche Mass zu beschränken; im Rahmen des behördlichen Bewillungungsverfahrens wird abgeklärt, ob die vom Gesetz vorgesehenen Anforderungen erfüllt sind. Tierversuche werden über verschiedene kanäle mit Bundesgeldern (mit)finanziert, namentlich mit Forschungs- und Infrastrukturbeiträgen an die universitären Hochschulen, Geldern des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und EU-Forschungsprogrammen.