Abfallentsorgung mit vorgezogenen Abgaben – Evaluation des Kontrollsystems und der Rolle des Bundes

Bundesamt für Umwelt

Das Wesentliche in Kürze

Wer Produkte in Verkehr bringt, welche als Abfälle zur Verwertung geeignet sind oder besonders behandelt werden müssen, kann in der Schweiz durch den Bund verpflichtet werden, diese Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen. Dabei kann der Bund auch ein Sammelziel (Quote) vorgeben. Insbesondere wenn das Ziel nicht erreicht wird, kann der Bund ein Verbot, ein Pfand oder die Erhebung einer Abgabe zur Finanzierung der Separatsammlung der Abfälle beschliessen.