Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen durchgeführt. Diese stammen aus drei Prüfungen der EFK zu den Beiträgen an gemeinnützige Organisationen der Altershilfe aus den Jahren 2008, 2013 und 2015. Die Empfehlungen betrafen insbesondere Verbesserungen bei der Aufsicht und dem Reporting zwischen dem BSV und Pro Senectute (PS). Diese sollten im neuen Leistungsvertrag 2018–2021 umgesetzt werden.