Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) eine Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen aus ihrem Bericht «Freizügigkeitseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge – Evaluation der Vorteile und Risiken für die Versicherten und den Bund» vom 20. Mai 2016 durchgeführt.