Das Wesentliche in Kürze
Der Betrieb von Stauanlagen ist mit Risiken verbunden. Ein ordnungsgemässer rechtlicher Rahmen sorgt in der Schweiz für die Regulierung und Aufsicht von Stauanlagen und die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist dafür verantwortlich, dass die Stauanlagen ein akzeptiertes Sicherheitsniveau erreichen. Die operative Durchführung der technischen Sicherheitsaufsicht hat das UVEK an das Bundesamt für Energie (BFE) delegiert. Konkret wird diese Aufgabe von der Sektion Aufsicht Talsperren (TS) als Teil der Abteilung Aufsicht und Sicherheit (ASI) wahrgenommen.