Das Wesentliche in Kürze
Gemäss Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes richtet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für einzelne Kulturen sogenannte Einzelkulturbeiträge (EKB) aus. In Ergänzung zu den Direktzahlungsbeiträgen soll damit der Anbau ausgewählter und strategisch wichtiger landwirtschaftlicher Kulturen speziell gefördert werden. Der Bundesrat bezeichnet die subventionierten Kulturen und bestimmt die Höhe der Beiträge. Seit 2014 wurden dafür jährlich zwischen 60 und 66 Millionen Franken ausbezahlt. 2022 erhielten knapp 10 000 Betriebe EKB.