Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Nachprüfung der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Jahr 2019 durchgeführt. Mit dem 2011 in Kraft getretenen Strafbehördenorganisationsgesetz ist die BA eine ausserhalb der Bundesverwaltung stehende, sich selbst verwaltende Behörde. Nach Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, Art. 4 Abs. 1 Bst. c) untersteht die BA dem Gesetz als Auftraggeberin. Sie ist der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung nicht unterstellt und muss daher nicht über die zentralen Beschaffungsstellen des Bundes beschaffen.