Umsetzung der Gesetzesrevision und der strategischen Ziele

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung

Das Wesentliche in Kürze

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR oder das «Institut») ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Es stellt Schweizer Behörden, Forschern, Rechtsanwälten, Notaren, Unternehmen und Privatpersonen seit 1982 einen Zugang zu ausländischem Recht sicher. Dieser Zugang erfolgt in Form von Auskünften, Gutachten und Studien oder durch die Nutzung der Bibliothek am Standort der Universität Lausanne. Das SIR führt auch wissenschaftliche Forschungstätigkeiten durch. 2020 wurde das SIR-Gesetz (SIRG) totalrevidiert, um das Institut mit den bundesrechtlichen Governance-Anforderungen in Einklang zu bringen. Diese Revision führt eine Führung mit strategischen Zielvorgaben des Bundesrates ein und legt die Rolle des Institutsrats nach dem Vorbild eines Verwaltungsrats fest. Die Zahl der Ratsmitglieder wird von 22 auf 9 reduziert. Das SIR verfügt über ein jährliches Budget von 8 Millionen Franken und beschäftigt etwa 40 Mitarbeitende.