Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erhielt am 24. Juni 2010 gemäss Bundesratsbeschluss vom 4. Juni 2010 vom „Delegierten Informatikstrategie Bund“ die schriftliche Anfrage, den Stand der Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Informatiksicherheit zu überprüfen. Die EFK hat auf diese Anfrage am 27. August 2010 positiv geantwortet und die Durchführung einer Querschnittsprüfung für das Jahr 2011 zugesagt. Der Revisionsbericht wurde den Mitgliedern des Bundesrates vom Eidgenössischen Finanzdepartement mittels Informationsnotiz vom 2. Dezember 2011 zur Kenntnis gebracht.