Das Wesentliche in Kürze
Mit dieser Prüfung wurde beurteilt, ob die Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen in den Generalsekretariaten rechtskonform und wirtschaftlich erfolgen. Aufgrund der vorgenommenen Prüfungen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) festgestellt, dass die beschaffungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der Verordnung über das öffentliche Bescahffungswesen (VöB) durch die geprüften Generalsekretariate (GS) nur teilweise eingehalten werden.