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Bundesrechnung fällt gut aus, ist aber nicht frei von Risiken

05 / 10 / 2017

Medienmitteilung

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Konformität der Bundesrechnung 2016 bescheinigt. Sie empfiehlt sie den eidgenössischen Räten zur Annahme. Für die Prüferinnen und Prüfer der EFK wird die Bundesrechnung gut geführt. Allerdings könnten mehrere Dossiers Auswirkungen auf die Rechnung haben.

Der heute publizierte umfassende Bericht über die Revision der Bundesrechnung ist das Ergebnis einer ausgedehnten Zusammenarbeit zwischen der EFK und ihren Partnern der Bundesverwaltung. 2016 beläuft sich die Bilanz der Staatsrechnung auf 106 843 Millionen Franken. Ausgewiesen wird ein Ertrag von 65 877 Millionen gegenüber einem Aufwand von 64 891 Millionen. Hinzu kommen ein negatives Finanzergebnis von 1352 Millionen und ein ausserordentlicher Ertrag von 300 Millionen. Die Erfolgsrechnung weist somit ein Defizit von 66 Millionen aus. Als Revisionsstelle hat die EFK die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Rechnung bestätigt.

Gestützt auf ihre Arbeiten kann die EFK zudem die Existenz eines Internen Kontrollsystems in der Bundesverwaltung vorbehaltlos bestätigen. Dieses Kontrollsystem trägt zur Qualität der Rechnungslegung bei. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) und die übrigen Verwaltungseinheiten, die einer Prüfung unterzogen wurden, haben Anstrengungen unternommen, um die Darstellung der Jahresabschlüsse des Bundes zu verbessern und deren Zuverlässigkeit zu erhöhen. Die EFV hat die Empfehlungen der EFK umgesetzt. Zwei weitere werden im Jahr 2017 umgesetzt.

Die Bundesrechnung hängt von der Weiterentwicklung mehrerer Dossiers ab

Zur Erinnerung: Die Bundesrechnung 2016 wurde als Folge einer vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung mit einem ausserordentlichen Aufwand in Höhe von 483 Millionen belastet. Seit Ende September 2016 zwingt diese Gesetzesänderung die Eidgenössische Steuerverwaltung, die auf der Verrechnungssteuer erhobenen Verzugszinsen in Abzug zu bringen oder zurückzuzahlen. Ausserdem wurden Rückstellungen in Höhe von 215 Millionen gebildet, um den Risiken, die dem Bund aus den Bürgschaften in der Hochseeschifffahrt erwachsen, Rechnung zu tragen.

Die Auswirkungen von zwei weiteren Dossiers auf den Bundeshaushalt sind mit Unsicherheiten verbunden. Das erste betrifft die Mehrwertsteuer (MWST) im Rahmen der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Aufgrund eines Verfahrens vor dem Bundesgericht könnte sich der Bund gezwungen sehen, allen Gebührenpflichtigen die MWST rückwirkend zurückzuerstatten.

Das zweite Dossier steht in Zusammenhang mit der Finanzierung von Begleitmassnahmen im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation und/oder mit der Europäischen Union im Agrar- und Lebensmittelbereich. Diese Finanzierung beruht auf Zollerträgen aus der Einfuhr von Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln. Ende 2016 enthielt der Fonds über 4628 Millionen, die noch nie beansprucht wurden. Die Auswirkungen einer Marktöffnung werden analysiert, um die Zweckmässigkeit einer Verlängerung dieser Finanzierung zu prüfen, die grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2016 begrenzt ist.

Der Prüfbericht PA 17093 ist auf der Webseite der EFK www.efk.admin.ch abrufbar.