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Die Eidgenössische Finanzkontrolle im Wandel: Überlegungen zu aktuellen Herausforderungen der Oberaufsicht über die Bundesverwaltung

15.01.2019

In den letzten Jahrzehnten haben mehrere Entwicklungen dazu beigetragen, dass sich das Mandat der Finanzaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gewandelt hat. 1995 wurde das Wirtschaftlichkeitskriterium in Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes aufgenommen (FKG). In jüngster Zeit empfahl der Bericht zum Informatikprojekt INSIEME der Kontrollausschüsse der eidgenössischen Räte (Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen), die Kompetenzen der EFK zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Meldung schwerwiegender Mängel, die festgestellt wurden und der Nichtumsetzung ihrer Empfehlungen.

Meinung der Autoren und nicht der EFK