Key facts
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms gestützt auf Art. 37 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer sowie auf Art. 6, Bst. k und Art. 8 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0) bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST), eine Prüfung des Saldosteuersatz-Systems durchgeführt.