Key facts
Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle haben wir die vom Bundesrat mit Botschaft vom 30. März 2011 unterbreitete Staatsrechnung, umfassend die Finanzrechnung, die Erfolgsrechnung und die Bilanz, abgeschlossen per 31. Dezember 2010, sowie die Sonderrechnungen gemäss Anhang E im Sinne der gesetzlichen Vorschriften geprüft.