In den letzten Jahrzehnten haben mehrere Entwicklungen dazu beigetragen, dass sich das Mandat der Finanzaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gewandelt hat. 1995 wurde das Wirtschaftlichkeitskriterium in Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes aufgenommen (FKG). In jüngster Zeit empfahl der Bericht zum Informatikprojekt INSIEME der Kontrollausschüsse der eidgenössischen Räte (Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen), die Kompetenzen der EFK zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Meldung schwerwiegender Mängel, die festgestellt wurden und der Nichtumsetzung ihrer Empfehlungen.
Meinung der Autoren und nicht der EFK