Der Bundesrat schlägt vor, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit der Umsetzung der gesetzlichen Grundlage und der Kontrollen zur Transparenz bei der Politikfinanzierung sowie der Veröffentlichung der übermittelten Informationen und der durchgeführten Prüfungen zu beauftragen. Die EFK musste verschiedene Punkte mit der Veröffentlichung dieser Informationen klären. Aus diesem Grund hat die EFK bei Professor Markus Müller (Institut für öffentliches Recht, Universität Bern) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.