L'essentiel en bref
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms, gestützt auf Art. 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (FKG), eine angemeldete Prüfung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) durchgeführt. Beurteilt wurde das Aufsichtskonzept im Bereich der Subventionen für die Berufsbildung. Jährlich werden unter dieser Bezeichnung rund 880 Millionen Franken Bundessubventionen ausbezahlt. Gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG, Art. 59) sollen mit dieser Summe als Richtgrösse 25 Prozent der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung abgegolten werden. Um den gesamten Regelkreis beurteilen zu können, hat die EFK auch Prüfungen bei vier ausgewählten Kantonen durchgeführt.