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Missbrauchsbekämpfung: Prüfkonzept COVID-19 Solidarbürgschaften

23.06.2020

Das vorliegende Konzept fasst die Prüfaufgaben der Akteure im Rahmen der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus zusammen.

Der Zweck dieses Konzepts ist es: 1. Die Erstellung einer Übersicht sämtlicher Prüfschritte aller Akteure 2. Die Identifikation und der Umgang bei Fehlern und Missbräuchen 3. Die Festlegung der geeigneten Instrumente und Prozesse, um die identifizierten Risiken zu reduzieren, auf Missbräuche und allfällige Fehlentwicklungen (Fehler, Leistungsausfall etc.) reagieren zu können.

Mit dem vorliegenden Konzept entwickelt das WBF/SECO in Zusammenarbeit mit dem EFD/EFV und der EFK die Eckwerte des Konzepts zur Missbrauchsbekämpfung, welche Bestandteil des Bundesratsbeschlusses vom 03.04.2020 bildeten, weiter und legt das Prüfkonzept fest.

Das Prüfkonzept bildet ein operatives Instrument im Rahmen des Aufsichts- und Controllingkonzepts des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens des SECO vom 17.02.2015. Aktivitäten, welche die Prüfaufgaben nicht betreffen (bspw. Monitoring, Umsetzung Art. 14 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung), sind in diesem Dokument nicht oder nur summarisch wiedergegeben.