Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist die offizielle Anlaufstelle für Whistleblowerinnen und Whistleblower in der Bundesverwaltung. Nach sechs Jahren Erfahrung richtet die EFK eine neue Online-Plattform ein. Ihr Ziel: Den Bundesangestellten, Zulieferern, Steuerzahlenden und allen, denen die Verbesserung der Effizienz in der Bundesverwaltung und die Bekämpfung von Betrug und Korruption ein Anliegen sind, die Möglichkeit geben, sich anonym, unabhängig und über einen gesicherten Kanal auszutauschen.
Die EFK übt die Finanzaufsicht über die Bundesverwaltung aus. Jedes Jahr definiert sie eigenständig ihr Prüfprogramm. Auch die dezentrale Bundesverwaltung im weiteren Sinne wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Die EFK ist somit am besten in der Lage, die eingegangen Meldungen diskret auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Sie wahrt ausser-dem die Anonymität der Whistleblowerinnen und Whistleblower, ob Bundesangestellte oder Private.
Im Klartext sieht das Gesetz (Art. 22a Bundespersonalgesetz) vor, dass mutmassliche Unregelmässigkeiten der EFK gemeldet werden können. Dabei sind keine Beweise vorzulegen. Jede Person kann anonym und absolut sicher auf der Online-Plattform www.whistleblowing.admin.ch Meldung erstatten. Die eingegangenen Informationen werden sorgfältig, seriös und vertraulich behandelt.
Die EFK konnte bisher in mehr als der Hälfte der Fälle, die ihr gemeldet wurden, ihre Prüfungen effizienter und wirkungsvoller gestalten. Diese Informationen begünstigen genauere und breiter abgestützte Feststellungen. Zudem erlauben sie, gezielte Empfehlungen abzugeben und angemessene Sofortmassnahmen zu treffen. Whistleblowerinnen und Whistleblower, die sich an die EFK gewandt haben, sind geschützt. Einzige Bedingung: Das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber darf nicht gestört und die Sorgfaltspflicht der Angestellten gegenüber dem Arbeitnehmer nicht verletzt werden, indem etwa die Presse beigezogen wird.