Akonto-/Vorauszahlungen der Kantone ZH, BE, JU und AG im Nationalstrassenbau

Das Wesentliche in Kürze

Im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) geprüft, ob die Kantone im Nationalstrassenbau unberechtigte Akonto- und Vorauszahlungen vorgenommen haben. Die Prüfung fand bei den Tiefbauämtern der Kantone Zürich, Bern, Jura und Aargau statt und umfasste die Zeitperiode der Jahre von 2003 bis und mit 2005. Bei diesen vier Kantonen wurden rückblickend stichprobenweise Rechnungsstellungen von je 2 Bauobjekten geprüft, was einem Werkvertragsvolumen von insgesamt rund 260 Mio. Franken entspricht.