Das Wesentliche in Kürze
Die EFK hat im Rahmen ihres Jarhresprogramms, gestützt auf Artikel 6 Bst. k und Artikel 8 des Bundesgesetztes über die Eidg. Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0) sowie auf Artikel 37 des Bundesgesetztes über die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20) eine angemeldete Prüfung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST) durchgeführt.