Das Wesentliche in Kürze
Arbeitgeberkontrollen im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung werden durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass die Gehälter der Arbeitnehmenden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abgerechnet werden. Jährlich werden rund 36’000 ordentliche Kontrollen an Ort und Stelle und 11’000 „Kontrollen durch andere Massnahmen” vor Ort oder im Büro durchgeführt. Die Kontrollen gehören in die Zuständigkeit der 79 Ausgleichskassen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), welche diese teilweise selbst ausführen, externe Revisionsbüros oder auch die Schweizerische Unfallversicherung mit der Durchführung beauftragen. Insgesamt sind rund 150 Personenstellen mit Arbeitgeberkontrollen beschäftigt.