Das Wesentliche in Kürze
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat im Rahmen ihres Jahresprogramms, gestützt auf Art. 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidg. Finanzkontrolle (FKG, SR 614.0), in der Zeit vom 21. Juni bis 23. Juli 2010 eine angemeldete Prüfung beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) durchgeführt. Geprüft wurde die Angemessenheit und Rechtmässigkeit der Aufsicht im Bereich Milchwirtschaft. Die Arbeiten waren auf das Geschäftsjahr 2009 fokussiert, mit den Übergangsregelungen und den Sondermassnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Milchkontingentierung. Ergänzend wurden der Stand der Abrechnungen von SwissDairyFood und der Schweiz. Käseunion AG in Liquidation sowie das Depotkonto in der Staatsrechnung geprüft.