Aufsicht über die Verwendung von Bundesbeiträgen zur Unterstützung von Personen mit Status S

Staatssekretariat für Migration

Das Wesentliche in Kürze

Im April 2022 hat der Bundesrat das «Programm S» zur Unterstützung von Personen lanciert, die ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten und geflüchtet sind. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Programm einen Monat nach der Aktivierung des vorübergehenden Schutzstatus eingeführt. Da kein Ende des Krieges absehbar ist, hat der Bundesrat die Dauer des Schutzstatus S bis März 2025 verlängert. Ende September 2023 lebten 65 746 Personen mit einem Ausweis S in der Schweiz. Das Programm S soll den ukrainischen Staatsangehörigen die Teilhabe am Sozial- und Berufsleben in der Schweiz ermöglichen. Das Programm orientiert sich an den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Bei der Einführung des Programms S hielt das SEM die Kantone an, die Integrationsagenda Schweiz (IAS) umzusetzen. Diese gemeinsame Agenda von Bund und Kantonen trat 2019 in Kraft und legt verbindliche und messbare Ziele für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen fest. Im November 2023 hat der Bundesrat ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Status S definiert. Bis Ende 2024 sollen 40 % der Personen mit Ausweis S einer Arbeit nachgehen. Dies bedeutet eine Verdoppelung der durchschnittlichen Erwerbsquote bei diesen Personen.