Das Wesentliche in Kürze
Die Aufsicht über die Krankenversicherung teilen sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Das BAG ist zuständig für die Aufsicht und die Prämiengenehmigung der sozialen Krankenversicherung und die FINMA für die Krankenzusatzversicherungen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kommt zum Schluss, dass die Aufsicht gemäss den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird. Das neue Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung – voraussichtliches Inkrafttreten 1. Januar 2016 – stärkt die Position des BAG. Die Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsorgane wird erstmals gesetzlich geregelt.