Das Wesentliche in Kürze
An der Lebensmittelsicherheit sind viele Akteure beteiligt. Rund 136 000 Unternehmen, die in der Industrie und in der Nahrungsmittelproduktion tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre Waren die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten darstellen. Diese Unternehmen haben eine Pflicht zur Selbstkontrolle. Die Behörden haben den Auftrag, je nach Risiko amtliche Kontrollen durchzuführen. Für die Durchführung dieser Kontrollen sind die Kantonschemiker verantwortlich. Jährlich führen sie etwa 40 000 Betriebskontrollen durch. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat gemeinsam mit der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) den Auftrag, die Aufsicht über den Vollzug der betreffenden Gesetzgebung auszuüben und diesen zu koordinieren.