Das Wesentliche in Kürze
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) zuständig. Das Gesetz tritt mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017–2020 erstmals in Kraft. Der Bund hat den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen, die Kompetenz und die Weiterbildung zu fördern. Das SBFI gewährt den Organisationen der Weiterbildung (OWB) und den Kantonen dafür Finanzhilfen. Diese belaufen sich insgesamt für die Jahre 2017–2020 auf 25,7 Millionen Franken (OWB, 10,7 Millionen) bzw. 2021–2024 auf 59,5 Millionen Franken (OWB 16,8 Millionen).