Das Wesentliche in Kürze
Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) ist als dezentrale Einheit der Bundesverwaltung mit der praktischen Umsetzung der Alkoholgesetzgebung beauftragt und beschäftigte per 1. Januar 2007 169 Vollzeitarbeitskräfte, davon 10 in Ausbildung. Dem Alkoholgesetz sind die gebrannten Wasser (Spirituosen, Brände, Aperitifs etc. sowie hochgradiger Alkohol für industrielle Zwecke) unterstellt. Der Auftrag der EAV betrifft primär die fiskalischen Aspekte für den Bereich der gebrannten Wasser, d.h. den Einzug der Steuern, die Kontrollen von Import, Herstellung und Handel. Jährlich führt die EAV über 10’000 angemeldete oder unangemeldete Kontrollen vor Ort durch, die Nachforderungen zwischen 0,5 bis 1,5 Mio. Franken auslösen.