Das Wesentliche in Kürze
Im Rahmen einer Finanzaufsichtsprüfung hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Geschäftsfeld Invalidenversicherung (GF IV) festgestellt, dass die Aufsichtstätigkeit gegenüber den kantonalen IV-Stellen mit geeigneten aufbau- und ablauforganisatorischen Massnahmen wahrgenommen wird.