Das Wesentliche in Kürze
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zwischen Bund und Kantonen sind die Nationalstrassen (NS) in das Eigentum des Bundes übergegangen. Der Bund übernimmt mit dem Wechsel die Verantwortung für den Bau, Betrieb und Unterhalt der NS. Ausgenommen bleibt die Fertigstellung des beschlossenen Autobahnnetzes (Netzvollendung), die immer noch die Kantone im Auftrag des Bundes machen.