Das Wesentliche in Kürze
Die Ausgleichskassen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) nehmen jedes Jahr mehr als 7 Milliarden Franken an Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein. 2019 betrugen die Erhebungskosten 21 Millionen Franken, i. e. 0,3 % der Beitragseinnahmen. Die Liquidität aus dem Inkasso wird von den Vollzugsorganen wie den Ausgleichskassen, der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) und compenswiss zusammen mit den übrigen Beiträgen an die 1. Säule in aggregierter Form erfasst. Die Liquidität wird vorübergehend dem von compenswiss verwalteten AHV-Ausgleichsfonds zugeführt, bevor sie in regelmässigen Abständen an den ALV-Ausgleichsfonds zurückgezahlt wird.